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   VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19 V   

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VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19 V (https://dejure.org/2021,43358)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.10.2021 - 21 K 743.19 V (https://dejure.org/2021,43358)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 21 K 743.19 V (https://dejure.org/2021,43358)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der Visumantragsteller ein eigenständiges Leben in seinem Heimatland nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe durch den im Bundesgebiet lebende Familienangehörige angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. zum Begriff der außergewöhnlichen Härte BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 10 f. und vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 37 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 B 12.12 - juris Rn. 31, 34; OVG Magdeburg, Beschluss vom 11. August 2015 - 2 M 91/15 - juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 19 ZB 15.558 - juris Rn. 12).

    Eine außergewöhnliche Härte im Sinne der Norm kann auch dann anzunehmen sein, wenn der Stammberechtigte, zu welchem der Familiennachzug erfolgen soll, ohne die Unterstützung seiner Familie ein eigenständiges Leben nicht führen und die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet geführt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013, a.a.O., Rn. 12; Tewocht in: Kluth/Heutsch, Beck'scher Online-Kommentar AuslR, Stand: 1. November 2019, § 36 AufenthG Rn. 21).

  • BVerwG, 17.12.2020 - 1 C 30.19

    Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten bei Eheschließung nach Verlassen

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Diese Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs "sonstige Familienangehörige" hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt mit Urteil vom 17. Dezember 2020 - 1 C 30.19 - fortgeführt, indem es ausgeführt hat (juris Rn. 50), Ehegatten seien keine "sonstigen Familienangehörige" im Sinne von § 36 Abs. 2 AufenthG, weil sie bereits von den §§ 28, 30 AufenthG erfasst werden.

    Sie sind aber zum anderen auch dann gegeben, wenn besondere Umstände des Einzelfalles eine Fortdauer der räumlichen Trennung der Angehörigen der Kernfamilie mit Art. 6 Abs. 1 und 2 Satz 1GG nicht länger vereinbar erscheinen lassen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 1 C 30.19 - juris Rn. 49).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der erstmals mit Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 29. Oktober 1997 (BGBl I S. 2584) in das seinerzeitige Ausländergesetz eingeführten und mit dem Aufenthaltsgesetz fortgeltenden Regelung mit Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 - ausgeführt (juris Rn. 28), der mit dieser Regelung eröffnete Anspruch des Ausländers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung sei auf die Fälle beschränkt, in denen eine familiäre Lebensgemeinschaft bereits besteht, die Vorschrift schließe damit die Fälle aus, in denen die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft erst beabsichtigt ist.

    Erschöpft sich der familiäre Kontakt in Besuchen, fehlen also darüberhinausgehende Beistandsleistungen oder andere Formen des familiären Kontakts, handelt es sich um eine bloße Begegnungsgemeinschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 - juris Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 3 S 5.18

    Abschiebungshindernis für ausländischen Elternteil bei deutschem Kind

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Dass die Vorschrift einen Familiennachzug aus dem Ausland generell nicht zu begründen vermag, entspricht nicht nur der Rechtsprechung des Berufungsgerichts der Kammer (vgl. den Beschluss des 3. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2018 - 3 S 5.18 - juris Rn. 6 und den Beschluss des 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 9. April 2015 - 11 M 39.14 - juris Rn. 3; ebenso Zeitler in: HTK-AuslR, § 28 AufenthG Rn. 4, Stand: Juni 2017; Hailbronner, Ausländerrecht, § 28 AufenthG Rn. 15, Stand: April 2014; Marx in: GK-AufenthG, § 28 AufenthG Rn. 120, Stand: Juni 2017; Dienelt in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 28 AufenthG Rn. 23; Eichhorn in: Huber/Mantel, AufenthG/ AsylG, 3. Aufl. 2021, § 28 AufenthG Rn. 9), sondern ist auch höchstrichterlich geklärt.

    Bei der Prüfung verbietet sich eine schematische Einordnung, vielmehr ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen und sind die Belange des Kindes sowie des Elternteils im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 3 S 5.18 - juris Rn. 8; VGH München, Urteil vom 26. September 2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 32).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2015 - 11 M 39.14

    Visum zum Familiennachzug zu minderjährigem deutschen Kind bei fehlendem

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Dass die Vorschrift einen Familiennachzug aus dem Ausland generell nicht zu begründen vermag, entspricht nicht nur der Rechtsprechung des Berufungsgerichts der Kammer (vgl. den Beschluss des 3. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2018 - 3 S 5.18 - juris Rn. 6 und den Beschluss des 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 9. April 2015 - 11 M 39.14 - juris Rn. 3; ebenso Zeitler in: HTK-AuslR, § 28 AufenthG Rn. 4, Stand: Juni 2017; Hailbronner, Ausländerrecht, § 28 AufenthG Rn. 15, Stand: April 2014; Marx in: GK-AufenthG, § 28 AufenthG Rn. 120, Stand: Juni 2017; Dienelt in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 28 AufenthG Rn. 23; Eichhorn in: Huber/Mantel, AufenthG/ AsylG, 3. Aufl. 2021, § 28 AufenthG Rn. 9), sondern ist auch höchstrichterlich geklärt.

    Hinzu kommt, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung der vom Nachzugswilligen geltend gemachte Umstand, gegenüber dem - nicht auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesenen - Kind das Umgangsrecht wahrzunehmen, keine außergewöhnliche Härte zu begründen vermag, weil dies die gesetzliche Wertung in § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 4 AufenthG konterkarieren würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2015 - 11 M 39.14 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Verhindert werden soll nur eine Situation, in der der Unionsbürger für sich keine andere Wahl sieht als einem Drittstaatsangehörigen, von dem er rechtlich, wirtschaftlich oder affektiv abhängig ist, bei der Ausreise zu folgen oder sich zu ihm ins Ausland zu begeben und deshalb das Unionsgebiet zu verlassen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der Visumantragsteller ein eigenständiges Leben in seinem Heimatland nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe durch den im Bundesgebiet lebende Familienangehörige angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. zum Begriff der außergewöhnlichen Härte BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 10 f. und vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 37 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 B 12.12 - juris Rn. 31, 34; OVG Magdeburg, Beschluss vom 11. August 2015 - 2 M 91/15 - juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 19 ZB 15.558 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Die im Aufenthaltsgesetz in den Überschriften des Kapitels 2 Abschnitte 3 bis 7 jeweils aufgeführten Aufenthaltszwecke betreffen unterschiedliche Arten von Aufenthaltserlaubnissen, die einen jeweils eigenständigen Antrags- und Streitgegenstand darstellen, wie obergerichtlich geklärt ist (vgl. zum sogenannten Trennungsprinzip BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 13 und vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2021 - 11 B 9.18 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Die im Aufenthaltsgesetz in den Überschriften des Kapitels 2 Abschnitte 3 bis 7 jeweils aufgeführten Aufenthaltszwecke betreffen unterschiedliche Arten von Aufenthaltserlaubnissen, die einen jeweils eigenständigen Antrags- und Streitgegenstand darstellen, wie obergerichtlich geklärt ist (vgl. zum sogenannten Trennungsprinzip BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 13 und vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2021 - 11 B 9.18 - juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 12.12

    Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit; Peru; außergewöhnliche Härte;

    Auszug aus VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der Visumantragsteller ein eigenständiges Leben in seinem Heimatland nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe durch den im Bundesgebiet lebende Familienangehörige angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. zum Begriff der außergewöhnlichen Härte BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteile vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 10 f. und vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 37 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2014 - 2 B 12.12 - juris Rn. 31, 34; OVG Magdeburg, Beschluss vom 11. August 2015 - 2 M 91/15 - juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 19 ZB 15.558 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 10 B 13.1318

    Zurückgewiesene Berufung in ausländerrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 29.06.2015 - 19 ZB 15.558

    Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Mutter zur erwachsenen Tochter

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2015 - 2 M 91/15

    Anspruch auf Nachzug der Eltern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Arten der Aufenthaltserlaubnisse als

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